Ansprüche aus dem VW-Abgasskandal sind oft noch nicht verjährt!
Das LG Kaiserslautern (Urteil vom 24.05.2019; Az. 3 O 569/18) hat unsere Rechtsauffassung bestätigt. Ansprüche aus dem VW-Abgasskandal sind oft noch nicht verjährt! Allgemein beginnt die Verjährung mit der Kenntnis von der Manipulation des eigenen Fahrzeugs. Diese Kenntnisnahme sieht das LG Kaiserslautern erst mit der Betroffenheitsmitteilung als gegeben, d.h. wenn der Hersteller oder das Kraftfahrtbundesamt…