Die Grundsätze der Arzthaftung wurden teilweise in das BGB übernommen. Er bleibt jedoch das weite Feld der prozessualen Besonderheiten dieses Rechtsgebietes, die Erfahrung und spezielles Wissen voraussetzen um Arzthaftungsfälle erfolgreich zu bearbeiten und zwar sowohl auf Seiten der Ärzte als auch der Patienten.
Hierbei steht uns ein ärztliches Beraterteam zur Seite, welches uns mit dem jeweiligen Wissen auf Facharztniveau unterstützt. Schwerpunkte liegen hier in den Bereichen Zahnmedizin, Chirurgie und alternativen Krebstherapien.