Gewerbliches Mietrecht

Wie kommt man aus einem langfristigen gewerblichen Mietvertrag?
Häufig kommen Mandanten, die einen langfristigen Gewerbemietvertrag abgeschlossen haben und diesen vorzeitig beenden wollen. Wenn keine vertragliche Öffnungsklausel bzw. eine Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung vereinbart wurde, dann hilft meist nur noch eins. Das Schriftformerfordernis.
Über Formfehler kommt man häufig zum Ziel oder über darauf basierende Verhandlungen.
Die Formvorschrift für Mietverträge die weiter helfen kann ist der § 550 BGB, denn dort steht, dass jeder Mietvertrag, der auf länger als ein Jahr angelegt und nicht schriftlich geschlossen wurde, unbefristet ist. Unbefristete Mietverhältnisse kann man jedoch „ordentlichen Kündigung“.
Hier einen Ansatz zu finden ist unsere Aufgabe, für deren Lösung unsere Fach- und Rechtsanwälte über langjährige Erfahrung verfügen.