Ehe und Familie

„… bis, dass der Tod uns scheidet…“ Es gibt keine Garantien, weder für eine Ehe noch für eine sonstige Lebenspartnerschaft.
Deshalb ist der Abschluss eines Ehevertrags kein Tabu. Eine Trennung führt nicht nur zu emotionalen Belastungen, sondern auch zu finanziellen Einschränkungen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die sich ergebenden Nachteile für die Familie und den Einzelnen wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten und Ihr Recht effektiv durchzusetzen.
Ein Team aus kompetenten Fachanwälten für Familienrecht und Erbrecht sowie Steuerberatern berät und vertritt Sie, um die für Ihre persönliche Lebenssituation bestmögliche rechtliche und steuerliche Lösung zu erarbeiten und umzusetzen. Wir vertreten Sie vor Familiengerichten und begleiten Sie im Mediationsverfahren.
 
Bereits mit der Trennung werden die Weichen für Ihre spätere Zukunft gestellt. Für die Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz ist es deshalb wichtig zu wissen, wie viel Unterhalt Sie oder die Kinder bekommen bzw. Sie zahlen müssen.
Auch die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens (Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere etc.) ist für Ihre weitere Lebensgestaltung und -planung von entscheidender Bedeutung.
Schließlich muss geklärt werden, wer in der bisherigen gemeinsamen Ehewohnung bleibt und wer auszieht und wie der Hausrat gerecht und zweckmäßig aufgeteilt werden kann. Wir vertreten Sie vor Familiengerichten und begleiten Sie im Mediationsverfahren.
Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens geht es nicht nur darum die Scheidung auszusprechen und den sogenannten Versorgungsausgleich durchzuführen, das heißt die in der Ehezeit beiderseits erworbenen Rentenanwartschaften auszugleichen.
Vielmehr ist es aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ratsam, im Ehescheidungsverfahren Regelungen zu den Folgesachen zu treffen, wie zum Beispiel zum nachehelichen Unterhalt, zur Ehewohnung oder einem Zugewinnausgleich etc. Entweder einvernehmlich außergerichtlich im Rahmen einer gütlichen Einigung zwischen beiden Ehepartnern oder aber als streitige Folgesache im anhängigen Scheidungsverfahren.
Die Kanzlei.FSR packt Ihre Angelegenheit an, fachübergreifend, zuverlässig und mit dem Ziel, Sie zufrieden zu stellen.
Kinder werden häufig als Druckmittel gegen den anderen Elternteil eingesetzt. Manchmal geht dies sogar so weit, dass das Kind oder die Kinder vom Vater oder der Mutter derart instrumentalisiert werden, dass dies zu einer Entfremdung vom einen oder anderen Elternteil führt. Häufig aber auch zu einem tiefgründigen Loyalitätskonflikt, so dass die Gefahr besteht, dass diese schweren psychischen Schaden nehmen. Solche Kinder haben hierunter unter Umständen ein Leben lang zu leiden.
Es ist deshalb Aufgabe des Anwaltes sowie auch der Jugendämter und Gerichte, dies zu unterbinden und darauf hinzuwirken, dass die Eheleute Eltern- und Kindesebene nicht verquicken und die Betreuung ihrer Kinder verantwortungsvoll und möglichst ohne Einschaltung eines Gerichtes regeln. Nur wenn beide Elternteile in der Lage und fähig sind, über die Kinder und deren Belange zu kommunizieren und zu kooperieren, werden diese eine Trennung bzw. Scheidung so schonend wie möglich verarbeiten.
Der Idealfall ist sicherlich bereits vor Heirat, für den Fall der hoffentlich nicht eintritt, das Wichtigste in einem Ehevertrag auszuhandeln und niederzulegen.
Eheverträge sollen nicht nur Unternehmer oder Geschäftsleute sondern auch den Privatmann davor schützen, sich mit dem anderen Ehepartner in einem lang dauernden „Rosenkrieg“ psychisch aber auch finanziell aufzureiben. Der Abschluss eines Ehevertrages bedeutet vor allem nicht, dass der andere übervorteilt werden soll! Bei richtiger und für beide Seiten fairer Ausgestaltung ist er ein bewährtes Instrument. Damit können Sie sich und Ihrer Familie viel Zeit, Ärger und insbesondere auch Geld sparen.
Ein Ehevertrag ist also kein Tabu, auch nicht für Verbraucher – im Gegenteil er kann mögliches Streitpotential bereits im Vorfeld ausräumen. Die Kanzlei.FSR berät sie auch hier kompetent, fachübergreifend, und mit dem Ziel, Sie zufrieden zu stellen.
Bei einer Trennung oder Ehescheidung sind zahlreiche Lebensbereiche neu zu regeln. Es ist deshalb empfehlenswert, Trennungs- und Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Zugewinn, Hausrat, Ehewohnung oder ähnliches umfassend in einer Vereinbarung festzuschreiben und nicht in einem langwierigen Scheidungsprozess vor Gericht auszustreiten.
Wir stehen Ihnen dabei als Schlichter oder Mediator gerne hilfreich zur Seite und unterstützen Sie bei der Verfolgung und Durchsetzung Ihrer Interessen.
Paare „ohne Trauschein“ sollten darauf achten, dass beim Scheitern einer solchen Beziehung andere Regeln gelten als bei einer Ehe.
Es gibt weder gegenseitige Unterhaltspflichten, noch wird die nichteheliche Lebensgemeinschaft steuerlich begünstigt. Insbesondere für gegenseitige Zuwendungen oder persönliche Dienste/Arbeitsleistungen gibt es keinerlei Ausgleich, weshalb es sich empfiehlt im Vorfeld klare Abmachungen zu treffen, vor allem wenn Vermögenswerte eingebracht oder zugewendet werden.
Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit, sich als Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eintragen zu lassen. Solche Partnerschaften sind ähnlich wie eine Ehe ausgestaltet, d.h. es gibt gegenseitige Verpflichtungen, wie z. B. Unterhaltsansprüche, Ansprüche auf Zugewinn oder auch erbrechtliche Ansprüche.
Steuerliche Aspekte spielen auch anlässlich einer Trennung oder Scheidung eine wichtige Rolle.
So ist die Absetzung von Unterhaltsleistungen – nur Ehegattenunterhalt ­‑ für den Unterhaltspflichtigen bedeutsam, da er damit sein Einkommen erhöhen kann. Die Änderung der Steuerklasse hat Einfluss auf das Einkommen und damit auch auf den Unterhalt. Ob und wann eine Änderung der Steuerklasse vorzunehmen ist, sollte gründlich überlegt werden. Hierzu bedarf es fachmännischer Beratung.
Es sind ferner versicherungstechnische Fragen zu beantworten wie der Abschluss einer eigenen Krankenversicherung (insbesondere nach Scheidung) bzw. das Bezugsrecht bei Renten- oder Lebensversicherungen – sprich wer ist Versicherungsnehmer und wer hat lediglich ein Bezugsrecht?
Die Kanzlei.FSR berät sie auch insoweit fachübergreifend und kompetent.