Der Idealfall ist sicherlich bereits vor Heirat, für den Fall der hoffentlich nicht eintritt, das Wichtigste in einem Ehevertrag auszuhandeln und niederzulegen.
Eheverträge sollen nicht nur Unternehmer oder Geschäftsleute sondern auch den Privatmann davor schützen, sich mit dem anderen Ehepartner in einem lang dauernden „Rosenkrieg“ psychisch aber auch finanziell aufzureiben. Der Abschluss eines Ehevertrages bedeutet vor allem nicht, dass der andere übervorteilt werden soll! Bei richtiger und für beide Seiten fairer Ausgestaltung ist er ein bewährtes Instrument. Damit können Sie sich und Ihrer Familie viel Zeit, Ärger und insbesondere auch Geld sparen.
Ein Ehevertrag ist also kein Tabu, auch nicht für Verbraucher – im Gegenteil er kann mögliches Streitpotential bereits im Vorfeld ausräumen. Die Kanzlei.FSR berät sie auch hier kompetent, fachübergreifend, und mit dem Ziel, Sie zufrieden zu stellen.