Sie haben eine Kündigung erhalten? Ihr Arbeitgeber will das Anstellungsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag beenden?
Eine Ausnahmesituation – für jeden!
Jetzt ist schnelles Handeln nötig – aber auf profunder Grundlage.
In der persönlichen Beratung erläutern wir Ihnen, ob eine angedrohte oder ausgesprochene Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten würde und welche Optionen Sie vor diesem rechtlichen Hintergrund und mit Rücksicht auf Ihre weiteren Interessen und Ziele haben.
Wie beantworten Ihre Fragen, wie z.B.:
Wie läuft ein Kündigungsschutzverfahren ab? Wie kann es ausgehen? Erhalten Sie Arbeitslosengeld? Können Sie während des Kündigungsschutzverfahrens eine andere Arbeit aufnehmen? Beim Wettbewerber? Gibt es einen Anspruch auf Abfindung? Wie viel davon bleibt am Ende übrig? Wird sie auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrags muss gut überlegt sein! Dabei geht es nicht nur darum, ob der Arbeitgeber anstelle des Abschlusses des Aufhebungsvertrags kündigen könnte oder nicht. Denn viele Arbeitnehmer übersehen, dass ein Aufhebungsvertrag in der Regel eine abschließende Regelung des Arbeitsverhältnisses beinhaltet und übersehen es, wichtige Regelungen zu treffen.
Mit der entsprechenden Strategie und den treffenden Argumenten lässt sich nicht nur eine Erhöhung des finanziellen Volumens oder zusätzlicher Leistungen wie einem selbst entworfenem Zeugnis verhandeln, sondern oft auch eine andere Struktur der Arbeitgeberleistungen, die Ihrer persönlichen Situation besser gerecht wird, sei es durch eine sozialversicherungs- und steuerrechtlich begünstigte Gestaltung oder durch eine bessere Anpassung an Ihren weiteren beruflichen Werdegang oder auch eine absehbaren Renteneintritt.
Wie entwickeln mit Ihnen das für Sie passende Ziel und die Strategie, um es zu erreichen und begleiten Sie bei der Umsetzung.
Einen ersten Überblick, aber auch ganz konkrete Informationen entnehmen Sie unserer „FSR.Info Aufhebungsvertrag – was nun?“