Personal

Die Grundlage unternehmerischen Erfolgs ist ein engagierter und verlässlicher Personalstamm.
FSR berät Sie bei der Gestaltung bedarfsgerechter Anstellungsverträge für Ihr Personal, von Führungskräften über Angestellte bis hin zu freien Mitarbeitern, stets mit Rücksicht auf etwa einschlägige Tarifverträge und die Regelungsmöglichkeiten bei einem bestehenden Betriebsrat.
Wir unterstützen Sie bei Maßnahmen der Mitarbeiterbindung, die gerade für mittelständische Unternehmen im Wettbewerb mit Großunternehmen um Fach- und Führungskräfte für die Unternehmensentwicklung immer wichtiger werden.
Bei Konflikten und Änderungsbedarf im Anstellungsverhältnis zeigen wir Ihnen praktikable und zielführende Lösungen auf. Umstrukturierungen und die Trennung von Personal setzen wir außergerichtlich und gerichtlich konsequent um.
Unser arbeitsrechtliches Referat mit drei Fachanwälten für Arbeitsrecht berät Sie umfassend und kompetent immer auch unter Einbeziehung der jeweiligen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Folgen.
Oft erst mit Zustellung einer Kündigungsschutzklage werden Arbeitgeber mit den Tücken des Arbeitsrechts und den mit einer unwirksamen Kündigung einhergehenden Folgen konfrontiert – mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen.
Wir zeigen Ihnen Wege zur rechtssicheren und wirtschaftlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Unser Team von Fachanwälten für Arbeitsrecht und Mediatoren bereitet für Sie Aufhebungsverträge und Trennungsverhandlungen mit Blick auf alle arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekte vor wie etwa die Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeldbezug, da dies für den Arbeitnehmer oft ein Ausschlusskriterium ist. Wir führen die Verhandlungen für Sie, begleiten Sie dabei oder bereiten Sie rechtlich und verhandlungstaktisch vor.
Ebenso unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen, einschließlich etwa erforderlicher Beteiligung von Betriebs- / Personalrat und Behörden bei Sonderkündigungsschutz.
Neben der fallbezogenen Beratung bieten wir auch regelmäßig Schulungen für Arbeitgeber und Personalverantwortliche mit wichtigen basics und praktischen Tipps und Kniffen zum Thema „Beendigung von Arbeitsverhältnissen“. Sie erfahren unter anderem mehr zu:
  • Systematik des Kündigungsschutzes,
  • verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigungssachverhalte (häufige und kaum bekannte Konstellationen),
  • Personalgespräche richtig führen,
  • Fehler bei der Vorbereitung von Kündigungen vermeiden,
  • wirksam abmahnen,
  • formale Stolpersteinen bei Kündigungen vermeiden (Vollmacht, Unterschriften, Zustellung).
Gerne können Sie sich für den nächsten Termin vormerken lassen.
Ebenso bieten wir inhouse-Schulungen, zugeschnitten auf Ihre Führungs- und Personalorganisation und die in Ihrem Unternehmen typischerweise auftretenden Fragestellungen.
Geschäftsführer und Vorstände sind für den Erfolg eines Unternehmens, egal ob inhabergeführte Unternehmen oder bei Fremdgeschäftsführung, von entscheidender Bedeutung.
Die Kanzlei.FSR berät Sie bei der Gestaltung und dem Abschluss neuer Dienstverträge, ebenso wie bei der Anpassung bestehender Dienstverträge, einschließlich Erfolgsbeteiligungsmodelle durch Tantieme Regelungen, Stock Options, usw. Besonderen Wert legen wir auf eine individuelle und speziell auf den einzelnen Mandanten angepasste Vertragsgestaltung, die nicht nur den Besonderheiten des Unternehmens, der gesellschaftsrechtlichen Situation, sondern auch Anforderungen der Branche Rechnung trägt.
Bei der Vertragsgestaltung unter dienstvertraglichen sowie bei geschäftsführenden Gesellschaftern auch unter gesellschaftsrechtlichen Aspekten berücksichtigen wir die Möglichkeiten für die Erlangung der Sozialversicherungsfreiheit. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist im Rahmen unserer Corporate‑Compliance-Beratung die Absicherung von Geschäftsführern und Vorständen gegen persönliche Haftungsrisiken.
Bei der Beendigung von Dienstverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag begleiten wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, ggf. durch Einbindung eines Konfliktmanagements mit einem erfahrenen Wirtschaftsmediator (IHK).
Je nach Anforderung begleitet Sie unser Team aus Fachanwälten für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Mediatoren sowie Steuerberatern.
Arbeitsvertragsmanagement – ein Muss?
Arbeitsvertragsvorlagen lassen sich schnell und einfach im Internet herunterladen oder von diversen Formularanbietern besorgen.
Im Laufe der Jahre werden sie oft nie mehr aktualisiert und je nach akutem Bedarf geändert oder ergänzt.
All dies führt dazu, dass die vertragliche Grundlage für die Arbeitsverhältnisse nie daraufhin überprüft wurde, ob ihre Inhalte (noch) wirksam sind oder welche weiteren Klauseln möglich und sinnvoll wären.
Bewusst wird dies meist erst dann, wenn bereits Streit entstanden ist und der Mitarbeiter – anwaltlich vertreten – die Schwachpunkte des Vertrags ausnutzen kann.
All dies führt zu unerkannten Haftungsrisiken für Unternehmen und deren Personalverantwortliche:
  • Nach § 2 NachwG sind die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen: erledigt?
  • Gerade im Arbeitsrecht ändern sich Gesetzgebung und Rechtsprechung in schnellerem Tempo als in anderen Bereichen. Seit 2003 unterliegen Arbeitsverträge der AGB-Kontrolle durch die Gerichte, was dazu geführt hat, das viele ehemals übliche Klauseln für unwirksam erklärt wurden. Auch in Zukunft werden die Arbeitsgerichte zu Lasten der Arbeitsgeber bislang anerkannte Klauseln aufheben!
  • Es gibt nicht den richtigen Arbeitsvertrag für alle Branchen und Unternehmen. Jede Branche hat ihre spezifischen Anforderungen an die im Arbeitsvertrag vorzunehmenden Regelungen – und oft auch jedes Unternehmen. Mit der Entwicklung eines Unternehmens ändern sich auch die Anforderungen an die Arbeitsvertragsinhalte.
Meist völlig übersehen wird das wirtschaftliche Wertschöpfungspotential, das ein bedarfsspezifischer Arbeitsvertrag für das Unternehmen bietet:
  • Variable Vergütungssysteme spiegeln das realisierbare betriebswirtschaftliche Ergebnis und sichern einen verlässlichen und engagierten Personalstamm.
  • Mit kreativen steuer- und sozialversicherungsfreien oder -begünstigten Vergütungsformen sind auch mittelständische Unternehmen attraktiver für Bewerber und Mitarbeiter.
  • Betriebsabläufe werden durch vertragliche Regelungen wie bedarfsorientierte Arbeitszeitsysteme und variable Personalplanung verbessert und so der Unternehmensbestand gesichert.
  • Der Unternehmensbestand kann durch Klauseln zum betrieblichen know how, Arbeitsergebnissen und IT-Regelungen geschützt werden.
 Arbeitsvertragsmanagement für Ihren konkreten Bedarf
Speziell für die Anforderungen mittelständischer Unternehmen haben wir aus den gewonnen Erfahrungen unserer Beratungspraxis das FSR.Arbeitsvertragsmanagement entwickelt.
Der Inhalt der arbeitsvertraglichen Regelungen ist spezifisch auf den Aufbau und die Abläufe Ihres Unternehmens ausgerichtet.
Wir stellen Ihnen die nach aktueller Gesetzeslage und Rechtsprechung möglichen Regelungsalternativen vor und entwickeln mit Ihnen sachgerechte Lösungen.
Stil und Sprache können wir Ihrem Unternehmensauftritt und -kultur an.
Für das Unternehmen noch so vorteilhafte Regelungen sind nutzlos, wenn sie nicht umgesetzt werden können. Wir beraten Sie deshalb auch über die Vorgehensweise zur Implementierung neuer arbeitsvertraglicher Regelungen im Unternehmen, einschließlich der Prüfung und Berücksichtigung von Beteiligungsrechten eines bestehenden Betriebsrats.
Jeder Vertragsentwurf kann den zum Zeitpunkt seiner Erstellung gültigen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung berücksichtigen. Gerade im Arbeitsrecht ändert sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Gerichtsurteile laufend und oft grundlegend. Mit FSR.Arbeitsvertragsmanagement.UPDATES informieren wir Sie in periodischen Abständen über erforderliche Änderungen der von uns erstellten Vertragsmuster.
Und wie sieht Ihr Arbeitsvertragsmuster aus?
Die vorstehenden Informationen sollen Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Bei Fragen zum Thema Arbeitsvertrag kommen Sie gerne auf uns zu.
Wir bieten Ihnen zum Thema „Arbeitsvertrag“ folgende Leistungen an:
FSR.Arbeitsvertragscheck.ppt
Sie erhalten für Ihre gegenwärtige Vertragsvorlage einen Überblick über Risiken und Verbesserungsmöglichkeiten, gewichtet nach Priorität in Form einer Power Point-Präsentation.
FSR.Arbeitsvertragscheck.personal
Im Rahmen einer persönlichen Erstberatung erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Risiken und Verbesserungsmöglichkeiten Ihrer Vertragsvorlage.
FSR.Arbeitsvertragsmanagement
 
Neben der fallbezogenen Beratung halten wir Vorträge und Seminare zur Arbeitsvertragsgestaltung. Gerne können Sie sich als Interessent vormerken lassen.
Für viele mittelständische Arbeitgeber ist der Betriebsrat oft ein rotes Tuch. Tatsächlich behindern manche Betriebsräte unternehmerische Entscheidungen und blockieren Personalmaßnahmen.
Wir erläutern Ihnen, welche Maßnahmen tatsächlich die Beteiligung des Betriebsrats erfordern und in welchem Umfang und wie sie taktisch sinnvoll und effizient durchzuführen ist.
Unser Team zeigt Ihnen auf, wie Sie den Aufwand für Freistellung, Schulung, Hinzuziehung von Sachverständigen und den allgemeinen Sachaufwand beschränken und kontrollieren.
Beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen unterstützen wir Sie durch Entwürfe und deren Verhandlung.
Das vermeintliche Übel Betriebsrat lässt sich auch zum Vorteil des Arbeitgebers nutzen. Arbeitsbedingungen lassen sich schneller einheitlich verändern. Vom Betriebsrat mitgetragene Entscheidungen erhalten breitere Akzeptanz in der Belegschaft.
Gewerbliche Schutzrechte und sensible Geschäfts- und Unternehmensdaten stellen zentrale Wert- und Erfolgsfaktoren vieler mittelständischer Unternehmen dar.
Ihrem Schutz wird jedoch oftmals nicht die entsprechende Aufmerksamkeit geschenkt.
Schwachstellen lassen sich bei der Unternehmensorganisation, der Eingehung und Gestaltung von Geschäftsbeziehungen sowie der Arbeitsorganisation und Vertragsgestaltung mit Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern feststellen.
Alleine durch Industriespionage und Geheimnisverrat entstehen der deutschen Wirtschaft pro Jahr Schäden in Milliardenhöhe. In rund 80 Prozent der Fälle sind Mittelständler die Opfer.
Wir unterstützen Sie bei Maßnahmen zur Sicherung von vertraulichem Know-how und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wie auch bei der Verfolgung von Betriebsspionage und der Abwehr von Wettbewerb durch eigene Mitarbeiter.
Neben der fallbezogenen Beratung halten wir Vorträge und Seminare zum Schutz von Know-how. Gerne können Sie sich für den nächsten Termin vormerken lassen.
Gerade Mittelständische Unternehmen haben zunehmend Schwierigkeiten, fachlich qualifiziertes Personal, das auch persönlich zum Unternehmen passt zu gewinnen und zu halten.
Oft sehen sie sich selbst strukturell im Nachteil gegenüber Großunternehmen und Konzernen.
Wir zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf, wie Sie Ihre Attraktivität für Bewerber und Mitarbeiter auch mit den Mitteln eines Mittelständlers steigern können und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Neben der fallbezogenen Beratung halten wir Vorträge und Seminare zum Thema Mitarbeiterbindung. Gerne können Sie sich für den nächsten Termin vormerken lassen.
Strukturelle Veränderungen des Unternehmens wirken sich stets umfassend auf das Personal aus. Gerade Veränderungen im personellen Bereich bieten aber stets auch erhebliches Potential, das Unternehmen an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen bis hin zur erfolgreichen Sanierung.
Wir erarbeiten mit Ihnen ein wirtschaftlich sinnvolles und zielführendes Konzept mit Rücksicht auf alle arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte.
Wir beraten Sie unter anderem bei Umstrukturierung und Personalabbau einschließlich Massenentlassung, Outsourcing und Fremdvergabe, Unternehmenskauf und -verkauf, der Gestaltung von Betriebsübergängen wie auch Strategien zu deren Vermeidung.
Dies immer mit Blick auf Ihre Möglichkeiten, Arbeitsbedingungen zu verändern, sei es einzelvertraglich, durch Betriebsvereinbarung, betriebliches Bündnis für Arbeit, Ausstieg aus dem Tarifvertrag oder Ablösung durch Firmentarifvertrag.
In unserer auf die Rundum-Versorgung des inhabergeführten Mittelstands spezialisierten Kanzlei erfahren wir immer häufiger Probleme unserer Mandanten mit der Abwicklung der alltäglichen Personalarbeit, wenn sie keine oder eine nicht auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsabteilung hat.
Gerade im Personalbereich sind die Anforderungen an den klein- und mittelständischen Arbeitgeber aufgrund der Vielzahl zu berücksichtigender Gesetze und Urteile – oft auch nur kurzer „Halbwertzeit“ – erheblich gestiegen.
Die Unsicherheit, „das richtige zu tun“ wird immer größer.
Falsche Entscheidungen im Personalbereich können erhebliche wirtschaftliche Folgen für Ihr Unternehmen haben.
Wenn Streitigkeiten erstmal durch Einschaltung eines Rechtsanwalts auf Mitarbeiterseite „verrechtlich“ werden, ist nach unserer Erfahrung das „Kind meist schon in den Brunnen gefallen“:
  • frühere Fehler sind oft kaum mehr zu korrigieren,
  • praktische Lösungen werden von Arbeitnehmer-Anwälten blockiert,
  • weitergehende (tatsächliche oder vermeintliche) Forderungen gegen Sie geltend gemacht,
  • bislang unbedachte Risiken aufgedeckt.
Selbst wenn der Arbeitgeber einen etwaigen Gerichtsprozess gewinnt, muss er in erster Instanz zudem seine Rechtsanwaltskosten selbst tragen.
Deshalb zahlt sich Vorsorge aus!
Eine schnelle, unkomplizierte und immer verfügbare Antwort auf die alltäglichen Rechtsfragen ist oft „Gold“ wert. Sie kann helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und elegant und pragmatisch zu vermeiden.
Dennoch ist gerade im Mittelstand oft die Schwelle hoch, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden oder die unterschiedslos für einfache und bedeutende Angelegenheiten auf dem Anwaltsmarkt verlangten Vergütungen werden als zu hoch empfunden.
Unsere Antwort: „FSR.Personal“:
  • eine „externe Rechtsabteilung“ für den Personalbereich mit hoher Fachkompetenz durch 25-jährige Beratungserfahrung der Kanzlei und drei Fachanwälten für Arbeitsrecht,
  • Service nach unserem FSR.Prinzip (Fachkompetenz.Service-Kommunikation.Reaktionsschnelle),
  • zu besonders günstigen Konditionen,
  • mit einem durch den Unternehmer plan- und steuerbaren finanziellen Aufwand pro Monat oder Quartal.