Nachlass, Erben und Schenken

Niemand denkt gerne ans Sterben. Und doch wird jeder irgendwann mit dem eigenen Tod oder auch dem naher Angehöriger konfrontiert.
Wir geben Ihnen die notwendige Hilfestellung, bereits zu Lebzeiten  Ihre Vermögensangelegenheiten so zu regeln, dass einzig Ihr Wille entscheidet. Natürlich  vertreten wir Ihre Interessen auch im sprichwörtlichen Streit ums Erbe, egal ob eine Erbengemeinschaft auseinander gesetzt werden muss oder Pflichtteilsforderungen abzuwehren oder durchzusetzen sind.
Eine kompetente Beratung in diesem Bereich kann sich dabei nicht nur auf das Erbrecht beschränken, sondern muss auch die Erbschaftssteuer berücksichtigen. Unser Beratungsteam ist daher fachübergreifend besetzt und besteht aus spezialisierten Anwälten und Steuerberatern.
Bis zu 30 % aller Testamente in Deutschland sind wahrscheinlich unwirksam. Ein nicht oder nicht richtig geregeltes Erbe kann teuren Streit unter Angehörigen und Erbschaftssteuerforderungen des Fiskus verursachen.
Wir unterstützen Sie nicht nur bei Errichtung eines formwirksamen Testaments, sondern beraten Sie auch – ausgehend von Ihren Wünschen – was in einem Testament oder einem Erbvertrag geregelt werden sollte. Darüber hinaus sorgen wir dafür, dass Streit über die Auslegung des Testaments oder eine Auszahlungsforderung gegen Miterben vermieden wird. Durch geschickte Gestaltung können Belastungen der Erben durch Pflichtteils- und Erbschaftssteuerforderungen ausgeschlossen oder zumindest gemindert werden.
Das Erbrechts.Team der Kanzlei.FSR nimmt sich Zeit für Sie und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam Ihren ganz persönlichen letzten Willen, der seinem Namen auch gerecht wird.
Es gibt gute Gründe darüber nachzudenken, bereits zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen!
Der Fiskus betrachtet in Zeiten leerer Staatskassen die Erbschafts- und Schenkungssteuer als willkommene Einnahmequelle. Durch Schenkungen und andere Varianten vorweggenommener Erbfolge können Sie bei geschickter Gestaltung nicht nur Erbschaftsteuer vermeiden, sondern auch Einkommenssteuer sparen. Durch Nießbrauch, nicht nur an Immobilien, können Sie weiterhin über die Erträge aus Ihrem Vermögen verfügen oder durch entsprechende Regelung verhindern, dass Ihr Vermögen zu unerwünschten Zwecken verwendet wird.
Das Erbrechts-Team der Kanzlei.FSR nebst Steuerberatern sowie spezialisierten Anwälten im Gesellschaftsrecht entwickelt für Ihre konkreten Bedürfnisse maßgeschneiderte Lösungen.
Obwohl noch nicht einmal richtig Zeit zum Trauern war, sind sofort Fragen zu klären, die mit einer Erbschaft zusammenhängen.
Wir beraten Sie über Auslegung von Testament und Erbvertrag oder soweit kein Testament vorhanden ist, über die gesetzliche Erbfolge. Sofern Sie Erbe werden, haben Sie nur 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Wir unterstützen Sie, die richtige Entscheidung über die Annahme der Erbschaft zu treffen, indem wir aufzeigen, welche Rechte aber auch Pflichten Sie als Erbe übernehmen und welche Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bestehen. Sofern eine Erbengemeinschaft zu verwalten oder das Erbe zu teilen ist, nehmen wir Ihre Interessen gegenüber Miterben wahr.
Außerdem unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Das Erbrechts.Team der Kanzlei.FSR vertritt Sie mit dem Ziel einer schnellen und Ihren Interessen wahrenden Erledigung – außergerichtlich, gerichtlich und auf Wunsch auch im Rahmen einer Mediation.
Bei letztwilligen Verfügungen oder Erbverträgen sowie auch bei Zuwendungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge sollte bedacht werden, dass nur dem Ehegatten und nahen Angehörigen wie Kindern oder Eltern hohe Freibeträge zustehen
Die rechtzeitige Beschäftigung mit der Unternehmensnachfolge ist aus vielerlei Gründen nicht einfach. Es muss frühzeitig ein geeigneter Nachfolger gefunden werden. Es gibt familiäre Bindungen und Zwänge und nicht zuletzt sind auch die eigenen Bedürfnisse abzusichern. Eine nicht rechtzeitig geregelte Nachfolge kann Unternehmen und zurückbleibende Angehörige in der Existenz gefährden.
Die Unternehmensnachfolge kann einerseits von Todes wegen durch ein Unternehmertestament für den privaten und betrieblichen Nachlass geregelt werden. Dazu bedarf es nicht nur eines Testaments, sondern sind z. B. auch die Nachfolgeregelungen des Gesellschaftsvertrags zu prüfen und anzupassen. Zwingend erforderlich ist auch ein Notfallpaket mit Bankvollmachten und Vorsorgevollmachten.
In der Regel empfiehlt sich jedoch eine Vermögensübergabe zu Lebzeiten. Nur so ist es möglich, die Nachfolge steueroptimiert für Ihre Erben zu gestalten, Ihnen einen gleitender Übergang in den Ruhestand und Ihrem Nachfolger die Möglichkeit der Bewährung zu eröffnen und zugleich nachträgliche Erb- und Pflichtteilsauseinandersetzungen zu vermeiden. Gerade auch Ihre eigenen finanziellen Interessen gilt es dabei abzusichern.
Eine gute Nachfolgeregelung bedarf gesellschaftsrechtlicher, steuerlicher und erbrechtlicher Lösungen. Wir entwickeln ein für Sie, Ihre Familie und Ihr Unternehmen individuell passendes Konzept für die Nachfolge. Auch auf den ersten Blick ungewöhnliche Lösungen, wie  Familienstiftungen oder gemeinnützige Stiftungen sind uns vertraut. Im zweiten Schritt unterstützen wir Sie in der Umsetzung, auf Wunsch auch in Verhandlungen mit Nachfolgern oder weichenden Familienangehörigen.
Das FSR.Unternehmensnachfolgeteam besteht aus spezialisierten Anwälten im Bereich des Erb- und Gesellschaftsrechts, Steuerberatern sowie einem Wirtschaftsmediator. Durch diese interdisziplinäre Besetzung sind wir in der Lage, jede Facette zu beleuchten und maßgeschneiderte Lösungen zu finden.
Das internationale Erbrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung. Unterschiedliche Staatsangehörigkeiten der Ehegatten, doppelte Staatsbürgerschaften, Vermögen und insbesondere Immobilienvermögen im Ausland, wie die Finca in Mallorca, führen dazu, dass ein schon eingetretener Erbfall oder eine Nachfolgeplanung Auslandsbezug erlangt. Dabei ist den meisten nicht bewusst, dass derartige Konstellationen erhebliche erbrechtliche, aber auch steuerliche Folgen nach sich ziehen.
Je nach dem internationalen Erbrecht der betroffenen Länder und übergeordneten Kollisionsregeln kann es sein, dass auf einmal nicht deutsches Erbrecht Anwendung findet oder gar eine Nachlass-Spaltung eintritt und für verschiedene Nachlasswerte unterschiedliches Recht gilt. Jedes Land hat andere Vorgaben für eine wirksame Testamentsgestaltung oder trifft besondere Regelungen zum gesetzlichen Erbrecht oder etwaigen Pflichtteilsrechten.
In steuerlicher Hinsicht kann es sein, dass eine Doppelbesteuerung eintritt, d.h. der Nachlass auf einmal nicht nur vom deutschen Fiskus, sondern noch von einem ausländischen Fiskus ganz oder teilweise besteuert wird.
Sollte Ihre Erbschaft einen Auslandsbezug aufweisen oder sollten Sie selbst Ihre Nachfolge planen, ist eine qualifizierte Rechts- und Steuerberatung unabdingbare Voraussetzung. Das FSR.Erbrechtsteam prüft Ihren Sachverhalt, gegebenenfalls unter Beiziehung ausländischer Kooperationspartner und entwickelt mit Ihnen Nachfolgegestaltungen, die den betroffenen Rechtsordnungen standhalten und steuerlich optimale Lösungen beinhalten. Im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Miterben, Pflichtteilsberechtigten oder Nachlassgerichten.