Produkte, Einkauf und Vertrieb

Diese drei bestimmen in besonderem Maße über den operativen Erfolg Ihres Unternehmens. Um die sich bietenden Chancen klassischen oder innovativen Handels nutzen zu können, bedarf es der Beachtung einer Vielzahl von Vorgaben im Rahmen der Produkt-, Einkaufs- und Vertriebspolitik.
Wir unterstützen Sie national wie international bei der Gestaltung und Überprüfung von Geschäftsmodellen und den dazugehörigen Verträgen sowie der Durchführung und Abwicklung dieser Geschäfte. Einen Schwerpunkt der internationalen Betreuung bildet der Südafrikanische Markt.
Durch unser Verständnis als externe Rechtsabteilung Ihres Unternehmens, die fachübergreifende Arbeit in Teams und einem Netzwerk von kompetenten nationalen und internationalen Beratern wird eine optimale Betreuung gewährt.
…geben die im Geschäftsleben vorhandenen vielfältigen Beziehungen zwischen Käufern und Lieferanten sowie Bestellern und Herstellern wieder.
Durch die Kanzlei.FSR erwartet Sie eine kompetente Prüfung und Gestaltung Ihrer nationalen wie internationalen Einkaufs- und Vertriebsverträge einschließlich Allgemeiner Einkaufs- und Verkaufsbedingungen sowie sonstiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Zudem betreuen wir sie bei der rechtlichen Prüfung und Strukturierung von E-Commerce-Plattformen und Web 2.0 Projekten.
Auf Vertragsgestaltung spezialisierte und durch die tägliche Arbeit in diesem Gebiet erfahrene Rechtsanwälte stehen Ihnen Know-how zur Verfügung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben die Chancen zu nutzen und Risiken zu vermeiden.
Eine gewichtige Rolle in der Wirtschaft spielen Lizenzverträge, Technologietransfer und F&E, um Technologien in Produktion und Wertschöpfung zu nutzen. Eine Vielzahl von Verträgen sind erforderlich, zum Beispiel für die Nutzung eines Patentes, eines Gebrauchsmusters, einer Software oder sonstigen Know-how oder auch für die Nutzung einer Marke.
Die Kanzlei.FSR unterstützt bei der Gestaltung, Verhandlung und Abschluss von Forschungs- und Entwicklungsverträgen sowie Lizenzverträgen und sonstigen Technologietransfervereinbarungen insbesondere unter Beachtung kartellrechtlicher Vorgaben und der insolvenzrechtlichen Absicherung Ihrer Rechte.
Bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben, das eigene geheime Know-how optimal zu schützen oder entscheidende Technologien zu gewinnen steht Ihnen durch FSR ein erfahrenes Team zur Verfügung, welches auch die steuer- und bilanzrechtlichen Konsequenzen der Vertragsgestaltung berücksichtigt. Besondere Branchenkenntnisse bestehen unter anderem in den Bereichen Inuk sowie Medizintechnik.
Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen sind einerseits zu nutzen und andererseits zu beachten.
So wurden z. B. durch Gesetzesänderungen und den damit verbundenen Wegfall der Zugabe Verordnung und des Rabattgesetzes sowie die Möglichkeit der vergleichenden Werbung die Spielräume der Werbung erweitert. Andererseits kommt gerade auch mittelständigen Unternehmen eine erhöhte Verantwortung zu, da nunmehr durch Sie selbst geprüft werden muss, ob die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zu unzulässigen Beschränkungen des Wettbewerbs führt.
Das Team der Kanzlei.FSR berät Sie bei allen Fragen des Werberechts und der Gestaltung Ihrer Werbemittel, insbesondere auch in Spezialbereichen der Heilmittelwerbung und der Werbung freier Berufe. Wir vertreten Ihre Interessen im Wege der Abmahnung, der einstweiligen Verfügung und im Klageverfahren.
Zudem sind wir Ihr Ansprechpartner bei kartell- und vergaberechtlichen Problemstellungen und der Prüfung von entsprechenden Kooperations- und Vertriebsvereinbarungen.
Unsere Anwälte haben umfangreiche Erfahrungen in diesem Gebiet des Werbe- und Kartellrechts und stehen Ihnen daher kompetent zur Seite.
…stellt aufgrund zahlreicher Vorschriften aus dem Bereich Zoll und Exportkontrolle (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unter der Beachtung international gültigen und länderspezifische Regelungen besondere Anforderungen an die beteiligten Unternehmen und ihre Berater.
Die Kanzlei.FSR berät Sie insbesondere zu Rechtsfragen bei Ein- und Ausfuhrbestimmungen, des Warenursprungs und bei Lieferantenerklärungen, des UN-Kaufrechts sowie der International Commercial Terms (INCOTERMS).
Sie werden beraten durch Rechtsanwälte und Steuerberater, die aufgrund der langjährigen Erfahrung in der Betreuung mittelständiger Unternehmen bei Im- und Export über entsprechende Kompetenz verfügen. Durch den interdisziplinären Ansatz wird die umfassende Betreuung in Rechts- und Steuerfragen des Außenhandels gewährleistet.
…sind ein geeignetes Mittel Märkte schnell zu durchdringen und Geschäftsideen zu verbreiten, ohne eigene Vertriebsstrukturen zu besitzen. Ungeklärte Rechtsfragen und schnelle Fortentwicklung stellen jedoch hohe Anforderungen an die beteiligten Unternehmen und ihre Berater.
Die Kanzlei.FSR begleitet Sie bei Konzeption und Aufbau eines auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vertriebssystems. Wir entwerfen und verhandeln deutsche und internationale Handelsvertreter- Vertragshändler- und Franchiseverträge, insbesondere unter Berücksichtigung dazugehöriger Kartellrechtsfragen. Bestehende Verträge überprüfen wir unter anderem auf Provisionsregelungen, Gebiets- und Kundenschutz, Kündigungsfristen und Ausgleichsansprüche und sonstige Schwachstellen.
Durch langjährige Erfahrung und spezialisierte Berater weisen wir ausgeprägte Kenntnisse in einer Vielzahl von Branchen sowie ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und Marktgegebenheiten auf. Somit sind wir in der Lage, Ihre Ziele optimal umzusetzen.
Der Hersteller von Produkten jeglicher Art setzt sich aufgrund nationaler und internationaler Regelungen zunehmend Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüchen aus, die ein kaum noch überschaubares Risiko für sein Unternehmen darstellen. Dies gilt insbesondere auch für das Verhältnis der Hersteller untereinander.
Wir beraten sie bei der Ausgestaltung ihres individuellen Qualitätssicherungsmanagements, der vertraglichen Haftungsminimierung und der versicherungstechnischen Absicherung des verbleibenden Haftungspotentiales.
Hierbei stehen ihnen versierte Rechtsanwälte der Bereiche Vertrags- und Schadensmanagement, sowie ein Fachanwalt für Versicherungsrecht  zur Seite.  Wir beraten und gestalten im Vorfeld und vertreten Sie im Schadensfall außergerichtlich und gerichtlich.