Das Urheberrecht reiht sich als ergänzendes Rechtsgebiet neben den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Es bezweckt den Schutz von Geistesschöpfungen, insbesondere von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst.
Egal ob Sie z. B. Autor, Musiker, Künstler, Filmemacher oder Lichtbildner sind – die Kanzlei.FSR berät Sie durch ihr kompetentes und qualifiziertes Team auch auf diesem Gebiet zu Fragen der Schutzrechtsvoraussetzungen, zur Verwertung Ihrer Urheberrechte und begleitet Sie bei der Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Schutzrechte ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen aus Schutzrechtsverletzungen (auch Filesharing‑Sachverhalte).