Die Zusammenarbeit mit Subunternehmern, freien Mitarbeitern oder Freelancern ist aus unserem Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Diese Form der Zusammenarbeit bietet allen Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität und Möglichkeiten der Reduzierung unternehmerischer Risiken. Gleichwohl werden in diesem Bereich rechtliche und steuerliche Fragestellungen aufgeworfen, die einer qualifizierten Beratung und Betreuung bedürfen, um nicht in ungeahnte Fallen zu tappen.
Der Bedarf an fundierter Rechts- und Steuerberatung besteht bereits im Stadium der Existenzgründung, bei der Wahl der richtigen Rechtsform, bei Einholung gegebenenfalls öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse und Anzeigepflichten.
Auch die vertraglichen Beziehungen zu Ihrem Auftraggeber müssen auf einem sicheren Fundament stehen. Wir prüfen Ihnen vorgelegte Subunternehmer- bzw. Freie Mitarbeiterverträge, Kooperationsvereinbarungen unter Einbeziehung sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen wie Scheinselbstständigkeit oder Rentenversicherungspflicht . Bei Bedarf gestalten wir auch auf Ihr konkretes Geschäftsfeld und Ihre Interessen abgestimmte Rahmen- und Einzelverträge.
Sie sind ein Unternehmen mit wechselndem Personalbedarf oder mit einem Bedarf an qualifizierten Mitarbeiter in bestimmten Branchen? Oftmals wird auf die Beauftragung von Fremdfirmen oder Subunternehmern zurückgegriffen.
Werden selbstständige Subunternehmer beauftragt, können sich aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht Risiken einer möglicherweise sogar unzulässigen – Arbeitnehmerüberlassung oder einer Scheinselbstständigkeit oder ergeben. Setzen Subunternehmer ihrerseits Subunternehmer ein, die wie Arbeitnehmer in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert werden, können Scheinwerkverträge vorliegen.
Der Fremdfirmeneinsatz sollte deshalb von Beginn an rechtlich beraten und begleitet werden, um für Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Verträge zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Stets von besonderer Bedeutung bei freien Mitarbeiter-Verhältnissen ist die Frage, ob der formell als freier Mitarbeiter Tätige auch tatsächlich Selbstständig ist oder ein so genannter Scheinselbständiger.
Die Abgrenzung einer echten freien Mitarbeit zu einer abhängigen Beschäftigung erfolgt nach der Rechtsprechung und der Sozialverwaltung durch eine Gesamtwürdigung aller Umstände der vertraglichen Regelungen und vor allem deren tatsächlichen Umsetzung im Einzelfall . Entscheidend ist dabei der Grad der persönlichen Abhängigkeit in Form:
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einer Weisungsgebundenheit
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die Einbindung in den Betrieb sowie
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eigene unternehmerische Entscheidungen.