Ablauf der Übergangsregelungen zum Kündigungsschutz für Mieter und wichtige Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende
Zum 1. Juli 2020 sind die aufgrund der Covid-19 Pandemie geschaffenen, zivilrechtlichen Übergangsregelungen zum Kündigungsausschluss im Mietrecht sowie zum Zahlungsausschub bei Verbraucherdarlehensverträgen und existenzsichernden Verträgen abgelaufen. Eine Verlängerung dieser Regelungen konnte nicht durchgesetzt werden.
Das bedeutet im Einzelnen:
Der Ausschluss des Kündigungsrechts des Vermieters aufgrund eingestellter Mietzahlungen des Mieters im Zuge der Covid-19 Pandemie wurde nicht verlängert. Ab 1. Juli 2020 müssen daher die regulären Mietzahlungen wieder aufgenommen werden, andernfalls drohen zivilrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.Covid-19 bedingte Mietschulden für die Monate April 2020 bis Juni 2020 müssen bis spätestens 30. Juni 2022 zurückgezahlt werden.
Auch Verbraucher sowie Kleinstgewerbetreibende können ab dem 1. Juli 2020 Zahlungen für wesentliche Dauerschuldverhältnisse zur angemessenen Daseinsvorsorge bzw. mit Leistungen zur angemessenen Fortsetzung des Erwerbsbetriebs nicht weiter aufgrund der Covid-19 Pandemie aufschieben.
Ab 1. Juli 2020 müssen zudem die verschobenen monatlichen Darlehensraten von Verbraucherdarlehensverträgen wieder gezahlt werden, sofern sich die Verbraucher mit ihrer Bank nicht auf eine andere Lösung geeinigt haben.