Herr Rechtsanwalt Sven-Wulf Schöller nahm Anfang Mai als Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV an der Fachtagung „Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Versicherungsrecht“ teil.
Hier referierten ausschließlich die Richter des. IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, um die Rechtsprechung des Versicherungssenates der letzten zwei Jahre zu präsentieren und um mit den Teilnehmern über die Entscheidungsgründe und Auswirkungen in der Praxis zu diskutieren.
Besonders relevant für Rechtsanwälte sind dabei auch die Ankündigungen der Richter, in welchen Themengebieten des Versicherungsrechts demnächst mit neuen höchstrichterlichen Entscheidungen zu rechnen ist.
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