Ein neues Urteil des Landgericht Köln vom Urteil vom 08.01.2024 (Aktenzeichen: 22 O 43/23) gibt Opfern von Phishing-Angriffen, Call-ID Spoofing und Kreditkartenbetrug Hoffnung: Der Bankkunde wurde von einem Fremden unter der Rufnummer seiner Bank (sog. Call-ID Spoofing) angerufen und dazu gebracht, die angebliche Entsperrung seiner Kreditkarte mittels Tan-Verfahren zu bestätigen. Tatsächlich konnte der Täter nunmehr mittels Apple-Pay auf die Kreditkarte des Geschädigten zugreifen und diese verwenden. Es entstand ein Schaden in Höhe von rund 14.000€. Das Landgericht Köln hat die Bank zur Erstattung der gesamten Summe verurteilt.
Das Urteil zeigt:
Die häufig pauschale Weigerung der Banken in solchen Fällen für den Schaden aufzukommen, ist meist unrichtig!
Gerne beraten wir Sie individuell bezüglich ihrer Chancen auf Entschädigung!