Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein hielt Herr Sven-Wulf Schöller an der Universität Mannheim, als Co-Referent der stellvertretenden Vorsitzenden des IV. Zivilsenates des BGH, Frau Harsdorf-Gebhardt, einen Vortrag zum Thema „Die Rechtsprechung des BGH zum Versicherungsrecht aus anwaltschaftlicher Perspektive“. Den Schwerpunkt bildete der Bereich der Lebensversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung.
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