Aufhebungsverträge und Kündigungen
Chancen erkennen. besprechen. realisieren!
„gut zu wissen, was man tut“
Dem Unternehmen geht es beim Angebot eines Aufhebungsvertrags in der Regel darum, einen Schlussstrich unter das Arbeitsverhältnis zu ziehen: Das Arbeitsverhältnis schnell und sicher zu beenden und jeden späteren Streit über mögliche Ansprüche abzuschneiden. Deshalb ist es gut zu wissen, was man tut. Mit der Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag verzichtet der Mitarbeitende auf den im Arbeitsverhältnis erreichten Besitzstand: allgemeiner Kündigungsschutz, nach dem eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht oder nur schwer möglich gewesen wäre oder gar Sonderkündigungsschutz bspw. für Schwerbehinderte, Gleichgestellte oder Elternzeitler. Ein Verzicht auf das Arbeitsverhältnis kann deshalb je nach Lebenssituation und -planung zu massiven Nachteilen führen. Auch verzichtet der Mitarbeitende damit oft auf Ansprüche, an die er nicht gedacht hat oder ihm noch gar nicht bewusst waren.
Oft ist es für den Mitarbeitenden schwer, die Höhe der Abfindung richtig einzuschätzen. Denn grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Abfindung. Verbreitete Faustformeln zur Berechnung der Abfindungshöhe sind tatsächlich nur der Ausgangspunkt für Verhandlungen.
„noch besser, zu wissen, was man nicht tut“
Selbst wenn keine Kündigung angedroht wird, schätzen Mitarbeitende die Alternativen zur Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags oft falsch ein.
„richtig gut, zu wissen, was man noch tun kann“
Wenn der Abschluss eines Aufhebungsvertrags grundsätzlich in Frage kommt, bietet er die Chance auf eine zusätzliche Einnahme. Jedenfalls sollte sich der erreichte Besitzstand in einer angemessen hohen Abfindung widerspiegeln. Im Rahmen von Aufhebungsverhandlungen bietet sich für den Mitarbeitenden oft auch die Chance, ungelöste Streitigkeiten in seinem Sinne zu erledigen.