Das LG Kaiserslautern (Urteil vom 24.05.2019; Az. 3 O 569/18) hat unsere Rechtsauffassung bestätigt.
Ansprüche aus dem VW-Abgasskandal sind oft noch nicht verjährt!
Allgemein beginnt die Verjährung mit der Kenntnis von der Manipulation des eigenen Fahrzeugs.
Diese Kenntnisnahme sieht das LG Kaiserslautern erst mit der Betroffenheitsmitteilung als gegeben, d.h. wenn der Hersteller oder das Kraftfahrtbundesamt den Fahrzeugeigentümer über eine Rückrufaktion informiert hat.
Wurde der Betroffene bspw. erst im Jahr 2016 entsprechend informiert, verjähren seine Ansprüche erst zum 31.12.2019. Eine Klage hätte damit auch in 2019 noch Aussicht auf Erfolg.
Gerne informieren Sie unsere Spezialisten näher.