Der VW-Abgasskandal – eine Geschichte ohne Ende?
Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem Motor EA 189 haben und wegen eines Software-Updates Ihr Fahrzeug in die Werkstatt zurückgerufen wurde, sollten Sie bis zum 31.12.2018 Klage erhoben haben.
Grundsätzlich sind zwischenzeitlich sämtliche Ansprüche gegen die Händler und Verkäufer von Fahrzeugen, die mit der Manipulationssoftware ausgerüstet waren, verjährt. Bei Vorliegen eines Mangels müssen Sie als Käufer eines Neuwagens derartige Ansprüche innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe des Kraftfahrzeuges geltend machen. Bei Gebrauchtwagen kann die Verjährungsfrist regelmäßig auf ein Jahr herabgesetzt werden, weshalb die Ansprüche gegen Händler verjährt sind.
Soweit Sie sich gegen die „Nachrüstung“ der Software Ihres Fahrzeugs zur Wehr setzen und diese verweigern, ist es grundsätzlich möglich, dass das Kraftfahrt-Bundesamt die Zulassung entzieht. Schon aus diesem Grund sollten Sie einer entsprechenden Nachbesserung zustimmen, auch wenn diese eventuell mit höherem Verbrauch, geringerer Leistung, verkürzter Lebensdauer des Motors und einem Minderwert beim Verkauf Ihres Fahrzeugs verbunden sein kann.
Nicht verjährt sind Ansprüche gegen den Hersteller Volkswagen, der innerhalb des Konzerns den betroffenen Motortyp bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, SEAT und ŠKODA eingebaut hatte. Anspruchsgegner ist hierbei der VW-Konzern. Viele Gerichte bestätigen eine arglistige Täuschung und verurteilen den VW-Konzern zur Rücknahme der Fahrzeuge plus einer Verzinsung auf den Kaufpreis unter Berücksichtigung eines Abzugs für gezogene Nutzungen, das heißt gefahrene Kilometer. Im Bereich des Oberlandesgerichtsbezirks Nürnberg wird wie aufgezeigt verfahren und den Klägern gegen den VW-Konzern grundsätzlich recht gegeben. In diesem Zusammenhang ist zu erwarten, dass einige Oberlandesgerichte alsbald die Nürnberger Rechtsprechung bestätigen, was sich nach verschiedenen mündlichen Verhandlungen vor anderen Oberlandesgerichten andeutet.
Durch eine Klage auf Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückgabe des Fahrzeugs umgehen Sie das Problem, dass Sie bei späterem Verkauf des Fahrzeugs einen Preisnachteil in Kauf nehmen müssen. Wie sich aus der Presse entnehmen lässt, sind die betroffenen Fahrzeuge mit den 1,2-Liter-, 1,6-Liter- als auch 2-Liter-Aggregaten der Motorreihe EA 189 Diesel nur mit merklichen Preisabschlägen zu verkaufen. Wie sich die Situation bezüglich Umweltzonen künftig bemerkbar macht, ist offen.
Nachdem nicht damit zu rechnen ist, dass durch die zu erwartende Musterklage eine Entscheidung vor dem Ablauf der natürlichen Lebensdauer Ihres Fahrzeugs fällt, empfehlen wir, die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Verjährung Ihrer Ansprüche durch eine Klage zu unterbrechen.
Für nähere Informationen über den Ablauf, insbesondere über anderweitige Möglichkeiten der Beendigung des Verfahrens während der gerichtlichen Auseinandersetzung, beraten wir Sie gerne mit unserem Team unverbindlich.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht Sven-Wulf Schöller steht Ihnen hierfür unter 09131 881144 mit seiner Abteilung zur Verfügung.