Baufinanzierung über Lebensversicherung birgt viele Tücken
In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH unter bestimmten Voraussetzungen die Kürzung der Bewertungsreserven bei Kapitallebensversicherungen zugelassen. Dies hat Auswirkungen bei der Ablaufleistung, was insbesondere dann zu Problemen führt, wenn damit ein Immobiliendarlehen abgelöst werden sollte und der ausgezahlte Betrag von der prognostizierten Leistung abweicht. Eine Überprüfung der Kürzung ist hier dringend angeraten, zumal diese mehrere Tausend Euro betragen kann und eine Nachfinanzierung nach Rentenbezug häufig problematisch ist.
Herr Rechtsanwalt Sven-Wulf Schöller, Fachanwalt für Versicherungsrecht welcher zudem im Bereich Banken-, und Kapitalmarktrecht schwerpunktmäßig tätig ist, hat zu dem Thema in einer Reihe Pressemitteilungen Stellung genommen.