BGH-Urteil zu Bewertungsreserven könnte Häuslebauer ins Schleudern bringen
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes zu den Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen (IV ZR 201/17 vom 27. Juni 2018) bringt Kürzungen für Altkunden. „Insbesondere Verbraucher, die ihre Immobilie mit einer Kombination aus Darlehen und Lebensversicherung finanzieren, könnten Probleme bekommen“, erläutert Rechtsanwalt Sven-Wulf Schöller von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).