Zielgruppe:
Rechtsanwälte, Syndikusanwälte sowie Mitarbeiter von Rechtsabteilungen und Personen, die sich im Rahmen ihres beruflichen Tätigkeitsbereichs mit der Abwicklung von Sachversicherungsschäden befassen
Thema:
Häufig hört mit der Prüfung der Leistungspflicht die Bearbeitung des versicherungsvertraglichen Mandates auf. Zu Unrecht! Gestellt werden muss stets die Frage nach dem „WARUM“. Liegt ein Beratungsfehler vor oder ist Leistungsverweigerung in Obliegenheitsverletzungen begründet, an denen der Makler oder Versicherungsvertreter beteiligt war? Im Zusammenhang mit der aktuellen Rechtsprechung aus dem Sachversicherungsrecht werden die Voraussetzungen der Haftung der Makler und Versicherungsvertreter dargestellt und an praktischen Beispielen erläutert.
Schwerpunkte:
* Aktuelles aus dem Sachversicherungsrecht
* Vertragliche Obliegenheiten
* Maklerhaftung (Umsetzung der Maklerrichtlinie der EU)
* Haftung des Versicherungsvertreters
Dozent:
Sven-Wulf Schöller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erlangen, Lehrbeauftragter an der Hochschule Coburg