Wie der lokalen und überregionalen Presse im Jahr 2015 seit Juni zu entnehmen war, hat Rechtsanwalt Andreas Redl (Fachanwalt für Arbeitsrecht und Wirtschaftsmediator) den Chefarzt Prof. Dr. Martin Höher arbeitsrechtlich vertreten. Die zuletzt arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung mit der Klinikum Bayreuth GmbH wurde zwischenzeitlich erfolgreich und einvernehmlich erledigt.
Aufgrund der Intensität und der Öffentlichkeit der fachlichen Auseinandersetzung konkurrierender Chefärzte und vor allen Dingen der sowohl Klinikum wie auch Prof. Dr. Höher schadenden Presselandschaft haben sich die Klinikum Bayreuth GmbH und Prof. Dr. Höher darauf verständigt, das Anstellungsverhältnis einvernehmlich zum 31.12.2015 zu beenden.
Die Klinikum Bayreuth GmbH gab hierzu am 08.12.2015 folgende Presseerklärung ab:
Die Klinikum Bayreuth GmbH und Herr Prof. Dr. Höher haben sich im beiderseitigen Einvernehmen getrennt. Im Rahmen dieser einvernehmlichen Trennung konnten auch die fachtheoretische Diskussion und die Vorwürfe, die im Zusammenhang mit der Einführung des minimalinvasiven Herzklappenersatzes (TAVI) und Beatmung entstanden sind, geklärt und ausgeräumt werden. Über den weiteren Inhalt der Vereinbarung haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.
Insbesondere die im Juli 2015 in die Medien getragenen schwerwiegenden Vorwürfe gegen Chefarzt Prof. Dr. med. Martin Höher bezüglich des perkutanen Aortenklappenersatzes (TAVI) und die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses wurden von der Klinikum Bayreuth GmbH ausweislich des gerichtlichen Vergleichs vom 08.12.2015 zurück genommen.
Vorher hatte im März 2015 bereits die „Beatmungs-Kommission“ unter Prof. Dr. Schmidt (Universitätsklinikum Erlangen-Nürnberg) zur vollen Überzeugung von unabhängiger Kommission und Aufsichtsrat mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass auch der Vorwurf zu langer Beatmungszeiten auf der von Prof. Dr. Höher geleiteten Intensivstation zu Unrecht erhoben wurde.