Corona Überbrückungshilfe zur Sicherung von kleinen und mittelständischen Unternehmen

Corona Überbrückungshilfe zur Sicherung von kleinen und mittelständischen Unternehmen   Kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, die ihre Geschäftstätigkeit durch die Corona-Pandemie ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, können nun bei dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen. Auch Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe sind antragsberechtigt.  …