Der Abgasskandal – eine never ending Story
Der im Jahr 2015 bekannt gewordene VW-Abgasskandal rund um den Motortyp EA189 löste eine Klagewelle sondergleichen aus. Hierbei konnten Verbraucher erfolgreich Schadensersatz in Form der Kaufpreisrückzahlung abzüglich gezogener Nutzungen bei Rückgabe des manipulierten Fahrzeuges verlangen.
Doch während VW im Jahr 2019 bezüglich des Motortyps EA189 aufgrund der überwiegend eingetretenen Verjährung diesbezüglicher Ansprüche aufatmen konnte, ist der Abgasskandal an sich weit davon entfernt ein Ende zu finden.
Im Rahmen des sogenannten Diesel-Gate 2.0 stehen nunmehr quasi sämtliche Automobilhersteller, von VW mit dem Motortyp EA 288, 987; über Audi; Porsche; Mercedes Benz; BMW, bis hin zu Wohnmobilen von Fiat im Visier der Ermittlungsbehörden. Sie alle haben in verschiedenster Art und Weise die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert und sich damit schadensersatzpflichtig gegenüber ihren Kunden gemacht.
Aufgrund zahlreicher aktueller Urteile des Bundesgerichtshofs zu diesem Thema stehen die Chancen so gut wie nie zuvor Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller Ihres betroffenen Fahrzeugs geltend zu machen – und zwar unabhängig davon, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt oder ob Sie das Fahrzeug zwischenzeitlich bereits verkauft haben.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich darüber zu informieren, ob Ihr Fahrzeug von einer Abgasmanipulation betroffen ist und inwieweit in Ihrem speziellen Fall Chancen auf eine außergerichtliche bzw. gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bestehen.
Gerne stehen Ihnen für eine erste Einschätzung Frau Rechtsanwältin Schulz und Herr Rechtsanwalt Schöller, Fachanwälte für Verkehrsrecht, zur Verfügung.