Herr Rechtsanwalt Johannes Gerngroß studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Nach Abschluss des Studiums im Jahr 1990 absolvierte Herr Gerngroß sein Referendariat beim Oberlandesgericht Nürnberg.
Herr Gerngroß ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen und ist seit 1997 Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie seit 2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Herr Rechtsanwalt Gerngroß ist als of counsel für die Referate Bau- und Architektenrecht sowie Verwaltungsrecht der Kanzlei.FSR tätig.